Hinweis zur Empfängerüberprüfung (VoP) im Zahlungsverkehr

Ab Oktober 2025 ist die von der EU vorgegebene Empfängerüberprüfung (VoP = verification of payee) bei SEPA-Überweisungen EU Pflicht. Um Unregelmäßigkeiten zu vermeiden, bitten wir Sie, nur noch unseren korrekten Firmennamen bei Überweisungen an uns zu nutzen:

SHL Laborbedarf GmbH & Co. KG

Bei Rückfragen können Sie sich natürlich jederzeit an uns wenden!