Sicheres Arbeiten in verunreinigter Luft
Atemschutzgeräte & Atemschutztechnik
Der Einsatz von Atemschutzgeräten bestimmt sich anhand der Gefährdungsbeurteilung, siehe BGR/GUV-R 190. Nach BGI/GUV-I 8653 müssen beim Einstieg in umbaute Räumlichkeiten mehrere Aspekte beachtet werden, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten:
- Atemschutzgeräte müssen überwacht, zweckmäßig gelagert und Instand gehalten werden
- Einwandfreies Funktionieren und gute hygienische Bedingungen sind zu gewährleisten
- Unter Berücksichtigung der Art und Anzahl vorhandener Atemschutzgeräte sind Arbeiten der Instandhaltung und Prüfung verantwortlich bzw. an Atemschutz-Gerätewarte zu übertragen
- Über Einsatz, Lagerung und Instandhaltung sind Nachweise zu führen
- Innerhalb einer Kolonne sind möglichst nur Atemschutzgeräte gleicher Bauart einzusetzen
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